Ab wann fällt eigentlich ein Messer unter das Waffengesetz? Wie gefährlich ist nicht geprüfte Pyrotechnik aus dem Ausland?
Das sind nur zwei Fragen, die die Polizei heute an unserer Schule beantwortet hat. Allgemein ging es heute dabei, präventiv zu agieren.
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in unserer grenznahen Region relativ leicht zu erwerben. Aber auch Hiebwaffen (z. B. auch Taschenmesser) sind nicht selten anzufinden. Bei manchen Gegenständen unterschätzt man schnell die Gefahr – auch die juristische. Auch schon das Führen – also das mit herumtragen – solcher Gegenstände kann ggf. einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen.
Solche Verstöße sind aber keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten und da Jugendliche bereits ab dem 14. Lebensjahr bedingt strafmündig sind (§ 19 StGB), kann dies sehr schnell unangenehm werden.
Aus oben genannten Gründen ist es hilfreich, aufklärend zu agieren.